Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung **
Auszug aus dem Dienstleistungskatalog:
- Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
- Kontieren der Belege
- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Erstellung von Auswertungen (Summen- und Saldenliste, BWA, OP-Liste etc.)
- Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
u.v.m.
** Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.