Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung **

Auszug aus dem Dienstleistungskatalog:

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  • Erstellung von Auswertungen (Summen- und Saldenliste, BWA, OP-Liste etc.)
  • Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen

u.v.m.

 

** Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.