Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch Baulohn)**

Auszug aus dem Dienstleistungskatalog:

  • An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung

  • Sofortmeldungen

  • monatliche lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen von der Erfassung bis zur Abrechnung an das Finanzamt und an die Krankenkassen

  • Anträge auf Lohnfortzahlungserstattung

  • Entgeltbescheinigungen

  • Jahresmeldungen und Jahresauswertungen

  • Auf Wunsch Zusendung der Abrechnung direkt an die Mitarbeiter (gegen Aufpreis)

  • Probeabrechnung für Gehaltsverhandlungen inkl. Arbeitgeberkosten

u.v.m.

 

** Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.